Statement zum Thema Dringlichkeitsentscheidungen, Sitzung des HFA am 08.06.20, Markus Kempmann

 

Dem Instrument der Dringlichkeitsentscheidung habe ich bisher keine große Bedeutung beigemessen. Es wurde relativ selten angewandt und v. a. Dingen nur dann, wenn drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt wurden. Mir und vermutlich vielen anderen hier waren diese drei Voraussetzungen nicht ausdrücklich bewusst, eben weil Sie immer eingehalten wurden:

Diese drei Voraussetzungen sind:
Ist die Entscheidung:

  1. Dringend
  2. Politisch unumstritten?
  3. Strategisch?

Am Beispiel dieser Dringlichkeitsentscheidung möchte ich erklären, was ich damit meine:

 

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